Behandlungshinweise zur Röntgenuntersuchung

Röntgenuntersuchungen dürfen in der Schwangerschaft nur ausnahmsweise durchgeführt werden – nach strenger Abwägung der Risiken.

Daher bitten wir Sie, falls Sie Patientin im gebärfähigen Alter sind und wenn eine Schwangerschaft nicht sicher auszuschließen ist, uns schon bei der Anmeldung darauf hinzuweisen.

Für die Durchführung einer Röntgenuntersuchung ist eine Terminabsprache nicht erforderlich.

Bitte achten Sie auf unsere Sprechzeiten.